____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b
ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ
Blutspende
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
top
Als Blutspende bezeichnet man die freiwillige Abgabe einer gewissen Menge Blutes. Das Blut wird anschlieĂend untersucht, aufbereitet und fĂźr medizinische, wissenschaftliche und pharmazeutische Zwecke verwendet. Die entnommene Menge liegt in der Regel bei einem halben Liter.
Contents
⢠Beteiligte
⢠Spender
⢠Empfänger
⢠Ablauf
⢠Blutentnahme
⢠Deutschland
⢠Ăsterreich
⢠Schweiz
⢠WHO
⢠Siehe auch
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Arten der Blutspende
⢠Die geläufigste Blutspende ist die Vollblutspende, bei der aus einer Vene, meist in der Ellenbeuge, etwa 500 ml Blut entnommen werden. Das gespendete Blut wird haltbar gemacht (konserviert), untersucht und dann, wenn es geeignet ist, in verschiedene Blutprodukte aufgetrennt. Diese werden in einer Blutbank eingelagert.
⢠Eine Sonderform der Vollblutspende ist die Eigenblutspende. Dabei gibt man in einem Zeitraum von zwei bis sechs Wochen vor einer Operation bis zu viermal Blut ab, mit dem dann bei (oder nach) der Operation ein etwaiger Blutverlust ausgeglichen wird. Da es sich um das eigene Blut handelt, ist es optimal verträglich.
⢠Neben der Entnahme von Vollblut ist es auch mĂśglich, nur einzelne Blutbestandteile â wie z. B. Erythrozyten (rote BlutkĂśrperchen), Thrombozyten (Blutplättchen), Blutplasma (siehe Plasmaspende) oder sogar Stammzellen â aus dem Blut zu gewinnen. Die nicht benĂśtigten Blutbestandteile werden dabei dem KĂśrper wieder zugefĂźhrt. HierfĂźr kommt teilweise das Verfahren der Apherese (Plasmapherese, Stammzellapherese) zum Einsatz. Die Spendendauer, die von verschiedenen Faktoren abhängt, beträgt 20â240 Minuten, während eine Vollblutspende nur etwa fĂźnf bis zehn Minuten dauert.
Beteiligte
Spender
Grundvoraussetzungen in Deutschland, Ăsterreich und Schweiz
Während in der Schweiz das Spenden nur bis zu einem Alter von 75 Jahren erlaubt ist, ist in Ăsterreich seit Juni 2008 die obere Altersgrenze aufgehoben.cite-ref-2[2] In Deutschland gibt es fĂźr Wiederholungsspender seit Mai 2009 ebenfalls keine feste Obergrenze mehr,cite-ref-3[3] die Altersobergrenze fĂźr Erstspender wurde 2023 abgeschafft.cite-ref-5-4-0[4]cite-ref-6-5-0[5]
In Ăsterreich, Deutschland und der Schweiz gilt fĂźr alle Spender ein MindestkĂśrpergewicht von 50 kg.
Häufigkeit der Spende
Zwischen zwei Blutspenden wird in der Regel eine Ruhezeit von drei Monaten empfohlen. In Deutschland und Ăsterreich sind laut Hämotherapie-Richtlinien bzw. laut Blutsicherheitsgesetz 55 Tage (acht Wochen) als Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden vorgeschrieben. Dabei dĂźrfen Frauen in Deutschland insgesamt nur viermal, Männer insgesamt sechsmal innerhalb von zwĂślf aufeinanderfolgenden Monaten â bei den DRK-Blutspendediensten: innerhalb von 365 aufeinanderfolgenden Tagen â spenden. In der Schweiz dĂźrfen Frauen dreimal und Männer viermal pro Jahr im Abstand von mindestens zwĂślf Wochen spenden (im Kanton Bern gilt ein Mindestabstand von 76 Tagen).cite-ref-6[6] Ăsterreich glich die maximale Anzahl an Spenden pro Jahr 2025 and die Schweiz an, wobei die Frauen-Regelung auch fĂźr intergeschlechtliche und diverse Personen, sowie Personen mit offener oder keiner Geschlechtsangabe gilt.cite-ref-7[7]
AusschlussgrĂźnde
â
Hauptartikel
:
Ausschlusskriterien bei der Blutspende
Es werden je nach Risikosituation dauerhafte und zeitweilige AusschlussgrĂźnde unterschieden. Problematisch sind beispielsweise:
⢠Aufgrund der erhĂśhten Ăbertragungsgefahr von Krankheiten wie HIV oder Hepatitis C:
⢠Tätowierungen und Piercings innerhalb der letzten vier Monate
⢠Promiskuität
⢠IntravenÜse Drogenabhängigkeit wie z. B. von Heroin
⢠Aufgrund der regionalen Häufung bestimmter Krankheiten:
⢠Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate (Tropenkrankheiten).
⢠Aufenthalt im Vereinigten KĂśnigreich zwischen 1980 und 1996 von Ăźber sechs Monaten bzw. Personen, bei denen im Vereinigten KĂśnigreich nach dem 1. Januar 1980 eine oder mehrere Operationen und/oder Transfusionen durchgefĂźhrt wurden. Durch diese MaĂnahmen soll eine theoretisch mĂśgliche Ăbertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch Transfusionen ausgeschlossen werden.
⢠Wechselnde temporäre Einschränkungen bei Reisen ins Ausland existieren ebenfalls, wie zum Beispiel in Gebiete, die durch die Asiatische Tigermßcke belastet sind.
Zeitweise zurĂźckgestellt werden auch Spender, die vorĂźbergehend erkrankt oder krankgeschrieben sind, bestimmte Medikamente einnehmen, zu Gruppen mit gewissen (potentiellen) gesundheitlichen Problemen gehĂśren, die zeitweiligen Eisenmangel haben oder auch wenn es bei der Untersuchung des Blutes auf Erreger falsche Anzeigen (âFehlalarmeâ) gegeben hat, sogenannte falsch Positive.
In Deutschland waren vom 7. August 2017 bis zum 5. November 2021cite-ref-0-8-0[8] Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der letzten zwĂślf Monate Sex hatten. Mit Bekanntgabe vom 4. September 2023 wurde die BerĂźcksichtigung des Geschlechts bei der Entscheidung Ăźber eine RĂźckstellung durch die Bundesärztekammer aufgehoben.cite-ref-6-5-1[5] Eine Betrachtung des Risikos durch das Sexualverhalten erfolgt nun nur noch anhand anderer Kriterien, wie Anzahl der Personen und Art des Verkehrs.cite-ref-5-4-1[4] Acht weitere der 28 EU-Staaten betrachten nur das Risikoverhalten des Spenders und behandeln Männer, die Sex mit Männern haben, so wie Männer, die Sex mit Frauen haben. Bei diesen Ländern handelt es sich um Bulgarien, Irland, Italien, Lettland, Ăsterreich, Polen, Portugal und Spanien.cite-ref-9[9]cite-ref-10[10]
Unabhängig von etwaigem Risikoverhalten sind in der Schweiz Männer, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende ausgeschlossen. Diese Praxis der Blutspendedienste wird insbesondere von Interessenverbänden Homosexueller, aber auch von wissenschaftlicher Seite her kritisiert, da sie als diskriminierend empfunden wird.cite-ref-11[11]cite-ref-12[12] Auch auĂerhalb des deutschsprachigen Raums gerät diese Praxis zunehmend in die Kritik und wurde in einigen Ländern auch wieder abgeschafft.
Weiterhin ausgeschlossen (Stand Dezember 2025) ist diese Personengruppe beispielsweise in den Griechenland, Luxemburg und Norwegen. Dagegen stellen Australien, Belgien, Neuseeland und Schweden Spendewillige nach ihrem letzten Sexualkontakt unter Männern fßr drei Monate bis zehn Jahre zurßck.
Seit 2000 stellt Spanien potenzielle Spender sechs Monate nach Sex mit einem neuen Partner zurĂźck, unabhängig von der Kombination der Geschlechter. Eine ähnliche Regelung gilt seit 2001 in Italien mit vier Monaten RĂźckstellung. In Estland, Lettland und der Tschechischen Republik wird ebenfalls kein dauerhafter Ausschluss nach Sex zwischen Männern praktiziert. Die gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des âArbeitskreises Blut nach § 24 TFGâ und des Ständigen Arbeitskreises âRichtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFGâ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer âBlutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhaltenâ kam 2013 zu der Empfehlung, statt des dauerhaften Ausschlusses eine einjährige RĂźckstellung von Spendern nach Hochrisikoverhalten (Sex zwischen Männern, Sexarbeit) einzufĂźhren.cite-ref-13[13] Diese Regelung wurde im September 2021 in der Fortschreibung der von der Bundesärztekammer ausgegebenen Richtlinie zur Blutspende Ăźberarbeitet. Es war nun Männern, die Sex mit Männern hatten, mĂśglich, Blut zu spenden, solange sie innerhalb der letzten vier Monate nur einen Sexualpartner gehabt hatten und dieser nicht neu gewesen war. Dabei wurde auch die RĂźckstellfrist fĂźr Sexarbeit und andere Sexualverhalten mit erhĂśhtem Infektionsrisiko auf vier Monate herabgesetzt. Bei der Einnahme einer medikamentĂśsen HIV-Präexpositionsprophylaxe (PreP) wurde ebenfalls eine viermonatige RĂźckstellung eingefĂźhrt.cite-ref-0-8-1[8] Mit der Ănderung vom Transfusionsgesetz am 16. März 2023 schaffte der Bundestag die verbleibende Diskriminierung innerhalb des Blutspendesystems ab. Hierbei wurde beschlossen, dass zukĂźnftig die sexuelle Orientierung bzw. die Geschlechtsidentität bei der Risikobewertung keine Rolle spielen darf. Es soll nur anhand des Individualrisikos zum Ausschluss kommen.cite-ref-14[14]
Vertrauliche Selbstkontrolle
Jeder Spender muss vertraulich angeben, ob sein Blut Patienten verabreicht werden kann oder es von der Gabe an Patienten ausgeschlossen werden soll, z. B. durch Ankreuzen auf einem Zettel oder Anbringen eines Strichcode-Aufklebers. Auch wenn er vor der Spende sein Blut ausgeschlossen hat, wird ihm trotzdem Blut abgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Personen, die in Gruppen (z. B. Pfadfinder oder Arbeitsgruppen) gemeinsam zur Blutspende gehen, ihre ZugehĂśrigkeit zu einer Risikogruppe nicht vor ihren Kameraden offenbaren mĂźssen.
Dieses Verfahren dient dem bestmÜglichen Schutz der Empfänger von Blutspenden. Ein Dilemma zwischen dem Sicherheitsbedßrfnis des Empfängers, welcher auch auf die Ehrlichkeit des Spenders angewiesen ist, und dem Vertraulichkeitsbedßrfnis des Spenders soll so vermieden werden.
Spenderanteil in der BevĂślkerung
Das Deutsche Rote Kreuz sagt in seiner Spenderwerbung:
âInsgesamt spenden derzeit nur knapp 3 % der BevĂślkerung Blut. Das ist zu wenig, um 100 % der Patienten in Deutschland ausreichend zu versorgen. Wir brauchen etwa 6 % der BevĂślkerung als regelmäĂige Dauerspender, wenn die Versorgung mit Blutpräparaten langfristig ausreichend gesichert werden soll.âcite-ref-15[15]
Die Zahl der Blutspenden in Deutschland ging von 2012 bis 2022 von 4,77 Millionen auf 3,58 Millionen zurĂźck. Die Reichweite der Blutkonservenvorräte lag Anfang September 2023, je nach Blutgruppe, zwischen 5 und 12 Tagen.cite-ref-spiegel-2023-37-29-16-0[16] Auch 2024 ging die Zahl der Spender weiter zurĂźck auf 3,18 Millionen.cite-ref-17[17] Der Anteil der Blutspender schwankt trotz grundsätzlich hohem Interesse, das durch populärwissenschaftliche Zeitschriften bedient wird, regional stark. In Bayern ist laut Jahresbericht des Bayerischen Roten Kreuzes 2017 beispielsweise die Spendewilligkeit auf dem Land deutlich hĂśher als in Ballungsgebieten und zeigt seine Extreme im Kreis HaĂberge in Unterfranken mit 12,75 % und in NĂźrnberg, Dachau und MĂźnchen mit etwa einem Prozent.cite-ref-18[18]
Empfänger
Bei einer Transfusion werden dem Empfänger meist Blutbestandteile (selten Vollblut) verabreicht, welche sich mit dessen Restblut vermischen. Um Verklumpungen des Blutes (Transfusionszwischenfall) zu vermeiden, wird dem Empfänger i. d. R. nur Blut der eigenen Blutgruppe transfundiert. Notfalls kĂśnnen aber jedem Empfänger Erythrozyten-Konzentrate eines Spenders mit der Blutgruppe 0â (Universalspender) transfundiert werden. Personen mit der Blutgruppe AB+ kĂśnnen im Notfall Erythrozyten-Konzentrate von beliebigen Spendern erhalten (Universalempfänger).
Blutspendeorganisationen (in Deutschland und Ăsterreich)
Blutspendedienste
In grĂśĂeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. In London wurden bereits 1921 Ăśffentliche Blutspenderdienste eingerichtet.cite-ref-19[19] Viele Kliniken verfĂźgen Ăźber eine Blutbank, bei der Plasma oder teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung gespendet werden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.
Rotes Kreuz
In Ăsterreich und Deutschland wird ein groĂer Teil des Blutspendedienstes durch das Ăsterreichische Rote Kreuz beziehungsweise das Deutsche Rote Kreuz organisiert. Nach den Feststellungen der BundesoberbehĂśrde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland (Paul-Ehrlich-Institut, § 27 Abs. 1 Transfusionsgesetz) stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 % der Vollblutspenden. Das Ăsterreichische Rote Kreuz hat einen Anteil von 95 % der Blutaufbringung.cite-ref-20[20]
Vollblutspenden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Das Rote Kreuz fĂźhrt in Deutschland täglich mit mobilen Einsatzteams etwa 130 Spendetermine durch (also ca. 15.000 Vollblutspenden), sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. DarĂźber hinaus werden auch Blutspenden in Unternehmen, Ăśffentlichen Einrichtungen usw. durchgefĂźhrt. In Kooperation mit dem Blutspendedienst der Bundeswehr werden auch in Einrichtungen der Bundeswehr Blutspendeaktionen vom DRK durchgefĂźhrt. Daneben verfĂźgen die Blutspendedienste auch Ăźber Busse, um Blutspendetermine zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen zu ermĂśglichen. AuĂerdem gibt es, neben der Gelegenheit, bei den Blutspendediensten selbst Blut zu spenden,cite-ref-21[21] auch feste Einrichtungen in exponierten Lagen.cite-ref-22[22]
Die sechs Blutspendedienste des DRK sind gemeinnĂźtzige GmbHs.cite-ref-23[23]
| DRK-Blutspendedienst (BSD) | Landesverbände |
|---|---|
| Nord-Ost | Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Mecklenburg-Vorpommern |
| NSTOB | Niedersachsen , Sachsen-Anhalt, ThĂźringen, Oldenburg und Bremen |
| West | Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz und Saarland |
| Baden-WĂźrttemberg â Hessen | Baden , Baden-WĂźrttemberg und Hessen |
| BSD des Bayerischen Roten Kreuzes | Bayern |
Auch eine Eigenblutspende ist bei vielen Blutspendediensten des Roten Kreuzes mĂśglich.
In Deutschland werden, bei allen Blutspendediensten auĂer Mecklenburg-Vorpommern und NSTOB, vom Deutschen Roten Kreuz mehrmalige Blutspender in gewissen Abständen mit der Blutspendeehrennadel ausgezeichnet. Eine entsprechende Auszeichnung in Ăsterreich ist die Medaille fĂźr Verdienste um das Blutspendewesen des Ăsterreichischen Roten Kreuzes.
Neuer Blutspendeausweis des Deutschen Roten Kreuzes
Anfang 2012 begann das Deutsche Rote Kreuz mit der EinfĂźhrung eines neuen Blutspendeausweises mit dem Ziel, das Blutspenden innerhalb der verschiedenen DRK-Blutspendedienste zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.cite-ref-24[24] Insbesondere ermĂśglicht der neue Spenderausweis die problemlose Spende bei anderen als dem ausstellenden DRK-Blutspendedienst (zum Beispiel im Urlaub oder auf Reisen).
Der neue Ausweis besitzt einen von den DRK-Blutspendediensten maschinell auslesbaren RFID-Chip, auf dem die folgenden Spenderdaten gespeichert sind:
⢠Name
⢠Vorname
⢠Geburtsname (sofern vom Namen abweichend)
⢠Geburtsdatum
⢠vorangestellter Titel
⢠Namenszusatz
⢠Wohnanschrift (StraĂe, Hausnummer, PLZ, Ort)
⢠Spendernummer des ausstellenden Blutspendedienstes
⢠Blutgruppe mit Rhesusfaktor
Bei Spenden bei anderen als dem ausstellenden DRK-Blutspendedienst werden darĂźber hinaus folgende Daten auf dem Ausweis gespeichert:
⢠die Spendernummer bei dem oder den regionalen DRK-Blutspendedienst(en), bei denen gespendet wurde
⢠die Anzahl und das Datum der letzten dort geleisteten Blutspende(n)
FĂźr die Spender besteht jedoch keine Verpflichtung, den Blutspendeausweis bei der Spende mit sich zu fĂźhren.cite-ref-27[27]
Mit der EinfĂźhrung des digitalen Blutspendeausweises wurde im Bereich des BSD West die Ausgabe von Blutspendeausweisen im Kartenformat Ende 2020 eingestellt.cite-ref-28[28]
Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)
75 staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste, darunter 31 universitäre Einrichtungen, sind sowohl Ürtlich als auch organisatorisch in Üffentlich-rechtlichen Krankenhäusern integriert. Wesentliches Kernstßck der StKB ist eine streng bedarfsorientierte Herstellung von Blut und Blutprodukten verbunden mit einer rationellen, bedarfsgerechten Therapie mit Blutkomponenten im Sinne einer optimalen patientennahen Versorgung.
Die Leistungsfähigkeit klinikintegrierter Blutspendedienste (StKB) hängt entscheidend von einem registrierten Stamm an zuverlässigen Dauerblutspendern ab, die ihre Bereitschaft erklärt haben, bei Bedarf auch telefonisch kontaktiert werden zu dĂźrfen und in kĂźrzestmĂśglicher Zeit zum Spenden zur VerfĂźgung zu stehen. Die Spender sind hinsichtlich aller relevanten Antigene (seltene Blutgruppenmerkmale, HLA, Thrombozyten) typisiert und praktisch jederzeit verfĂźgbar, ein Umstand, der gerade bei Notfällen, Katastrophen oder sonstigen Engpässen von entscheidender Bedeutung ist. Wesentliches KernstĂźck der Organisationsstruktur der klinikintegrierten Blutspendeeinrichtungen (StKB) ist die unmittelbare Kopplung der Herstellung von Blut und Blutprodukten mit der patientenbezogenen bedarfsgerechten Versorgung: Herstellung, prätransfusionelle Diagnostik und transfusionsmedizinische Beratung der Klinikärzte erfolgen durch das gleiche Fachpersonal im 24-Stunden-Dienstleistungsbetrieb. Dies beinhaltet neben einer rationellen bedarfsgerechten Hämotherapie mit Blutprodukten im Sinne einer optimalen Patientenversorgung auch die MĂśglichkeit der flexiblen Reaktion auf Notfälle und Engpässe, die VerhĂźtung vorhersehbarer Engpässe sowie die Minimierung der Verfallsquoten von Blutkonserven, die in vielen Krankenhäusern ohne eigene Blutspendeeinrichtung zum Teil die GrĂśĂenordnung von 20 % und mehr erreichen.
Jährlich werden von den klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) von ßber 450.000 Blutspendern ca. 1.400.000 Blutspenden entnommen, davon 950.000 Vollblutspenden, 300.000 Plasmaspenden (mittels maschineller Apherese) und 150.000 Thrombozytenspenden (mittels maschineller Apherese). Daraus werden ca. 2.500.000 Blutkomponenten hergestellt und als 950.000 Erythrozytenkonzentrate, 345.000 Thrombozytenkonzentrate sowie 150.000 Liter gefrorenes Frischplasma fßr die therapeutische Anwendung bei Patienten zur Verfßgung gestellt. Fßr die pharmazeutische Herstellung von Spezialpräparaten haben die klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendedienste 220.000 Liter Sourceplasma geliefert.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der klinikintegrierten transfusionsmedizinischen Einrichtungen sind regelmäĂige transfusionsmedizinisch-hämostaseologische Konsiliartätigkeit, die DurchfĂźhrung von Eigenblutspenden, extrakorporale Photopheresen, therapeutische Hämapheresen, wie Leukapheresen, Plasmapheresen oder Thrombozytapheresen, sowie die Gewinnung von peripheren Blutstammzellen zur Stammzelltransplantation bei hämatologischen Erkrankungen. Entsprechend ihrer Herkunft hat die Transfusionsmedizin mit einer Reihe von klinischen Fachdisziplinen enge Verbindungen, so dass Aufgaben gemeinsam angegangen und viele klinische Fragestellungen auch durch eine gut funktionierende, auch hämostaseologische, Konsiliartätigkeit gelĂśst werden kĂśnnen, wenn die Fachdisziplinen sich als Ergänzungen verstehen und durch gegenseitige Anregungen, die bereits an vielen Stellen bestehende traditionsreiche und gute Zusammenarbeit vertiefen.
Blutspendedienst der Bundeswehr
Der Blutspendedienst der Bundeswehr ist die Abteilung XXII des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz in der Liegenschaft Rheinkaserne. Aufgestellt 1962 ist er im Umkreis von ca. 200 km um Koblenz herum in den Liegenschaften der Bundeswehr unterwegs und fßhrt dort Blutspendetermine durch. Daneben gibt es eine stationäre Hämapherese zur Gewinnung von je 2 Erythrozytenkonzentraten pro Spende in den Räumlichkeiten des BSDBw. Primärer Auftrag ist die Versorgung der Einsatz- und Feldlazarette der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Mit zweiter Priorität werden die Bundeswehrkrankenhäuser versorgt. Alle ßbrigen Konserven werden im Rahmen der nationalen Blutversorgung an Kliniken und Transfusionspraxen entgeltlich abgegeben. Durch den Blutspendedienst der Bundeswehr werden Soldaten und zivile Mitarbeiter, die freiwillig und unentgeltlich Blut gespendet haben, mit der Blutspendeehrennadel und einer Urkunde ausgezeichnet.
Unabhängige Blutspendedienste (VUBD)
Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend
Das Blutspendesystem in Deutschland ruht auf drei Säulen. Neben den fĂźnf groĂen Blutspendediensten des DRK und den staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) gibt es auch unabhängige, private Blutspendedienste in der Bundesrepublik. Diese sind im Verband unabhängiger Blutspendedienste e. V. (VUBD) organisiert.cite-ref-29[29] Mit rund 1,2 Millionen Spenden im Jahr 2014cite-ref-30[30], 40 Blut- und Plasmaspendezentren und 34 mobilen Spendeeinrichtungen im Jahr 2025cite-ref-31[31] in Deutschland ist der Leipziger Blutspendedienst Haema das grĂśĂte unter den unabhängigen Zentren.
Krankenhäuser
Auch Krankenhäuser organisieren seit den 1930er Jahren (etwa unter den Chirurgen Paul Clairmont in Zßrich oder Ernst Unger in Berlincite-ref-32[32]) eigene Blutspendedienste. Sie verfßgen ohnehin ßber die notwendigen Laboreinrichtungen, benÜtigen selbst Blutspenden und kÜnnen weitere an die Pharmaindustrie verkaufen.
Pharma-Unternehmen
Weiterhin bieten einige Pharma-Unternehmen Blutspendedienste an, die das Blut fßr pharmazeutische Zwecke verwenden. Denn obwohl heute viele Medikamente synthetisch hergestellt werden kÜnnen, verbietet sich dies fßr einige Wirkstoffe. Ein Hauptgrund liegt in der Chiralität einiger Wirkstoffe. Diese kÜnnen in der Natur in zwei Formen (linkshändig oder rechtshändig) auftauchen. Im Menschen ist aber nur eine Form wirksam. Im besten Fall ist die andere Form unwirksam, im schlimmsten Fall ist diese andere Form giftig. Da synthetische Verfahren beide Formen in gleichen Teilen produzieren und diese chemisch nur sehr aufwendig zu trennen sind, mßssen fßr diese Stoffe natßrliche Vorkommen verwendet werden, z. B. Blut- oder Plasmaspenden. Organspenden fallen nicht darunter.
DDR-Bezirksinstitut fĂźr Blutspende- und Transfusionswesen
FĂźnf bis sechs Prozent der DDR-BevĂślkerung spendeten bis Ende 1989 regelmäĂig. Blutspender wurden in der DDR von ihren Betrieben während der Arbeitszeit freigestellt. Etwa 30 Prozent des Spenderblutes in Ost-Berlin kamen vor der Wende aus zentralen Dienststellen staatlicher Institutionen, etwa vom Wachregiment âFeliks Dzierzynskiâ, vom Ministerium fĂźr Staatssicherheit und von der SED-Bezirksparteischule.cite-ref-33[33]
Die DDR verkaufte in den 1980er Jahren auch von Strafgefangenen erpresste Blutkonserven fĂźr Devisen an das Bayerische Rote Kreuz. Das Blut wurde Ăźber das Zentrale ExportbĂźro beim DDR-Ministerium fĂźr Gesundheitswesen an die Schweizer Niederlassung des Unternehmens Ortho Diagnostic Systems verkauft. Weitere Abnehmer der Erythrozyten und des Plasmas waren die Stadt Karlsruhe und das Blutspendezentrum Duisburg.cite-ref-34[34]cite-ref-35[35] Der Historiker Tobias Wunschik untersuchte das in seiner 2014 verĂśffentlichten Studie mit dem Titel âKnastware fĂźr den Klassenfeind. Häftlingsarbeit in der DDR, der Ost-West-Handel und die Staatssicherheit (1970â1989)â.cite-ref-36[36]cite-ref-37[37] Einen Teil des exportierten Plasmas lieĂ die DDR im Westen zu Human-Albumin verarbeiten, um es anschlieĂend zu re-importieren. Nach Angaben des Medizinhistorikers Rainer Erices lieferte die DDR im August 1985 41 mit HIV infizierte Blutkonserven in den Westen, die damals in der Schweiz entdeckt wurde.cite-ref-38[38] Zu dieser Zeit waren HIV-Tests noch kein Standard.
Ablauf
Blutentnahme
Wichtig ist eine ausreichende Flßssigkeitsaufnahme des Spenders vor und nach der Spende: Etwa 1,5 Liter Flßssigkeit sollten bereits vor der Blutspende im Laufe des Tages getrunken worden sein. Auch eine Kleinigkeit sollte man in den letzten zwei bis drei Stunden gegessen haben. Länger sollte die letzte Mahlzeit nicht zurßckliegen. Allerdings sollte man am Tag vor der Spende nach MÜglichkeit auf fettreiche Speisen verzichten.
Vor der Spende wird der Spender auf gesundheitliche Tauglichkeit untersucht. Teilweise muss auch ein Fragebogen, der Ăźber seinen letzten Gesundheitszustand, wie Operationen oder Medikamenteneinnahme Auskunft gibt, ausgefĂźllt werden. Aufenthalte in Gebieten, die gewisse Gesundheitsrisiken bergen, sind anzugeben. Auch gibt es Fragen zu Sexualverhalten und Inhaftierungen.cite-ref-40[40] Blutdruck und Pulsfrequenz werden untersucht, Temperatur (auf der Stirn oder im Ohr) wird gemessen, nach Beschwerden und Erkrankungen wird gefragt. Vor jeder Spende wird der Hämoglobin-(HB)-Wert durch die Abnahme eines Bluttropfens aus der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen getestet. Dieser Wert gibt Auskunft Ăźber die Fähigkeit des Blutes, Sauerstoff zu transportieren und seine HĂśhe ist maĂgeblich bei der Zulassung zur Blutspende: Männer mĂźssen einen Mindestwert von 13,5 g/dl, Frauen einen Mindestwert von 12,5 g/dl aufweisen, um vom Spendenarzt zugelassen zu werden. Bestimmt wird der HB-Wert mittels elektronisch messender HB-Photometer. Ist der Eisenwert zu gering, wird der Spender zu dessen eigener Sicherheit abgelehnt und ggf. dahingehend beraten, wie der niedrige HB-Wert bis zum nächsten Blutspendetermin auf ein hĂśheres MaĂ gebracht werden kann. In diesem Rahmen werden oft Eisenpräparate empfohlen, die Ăźber einige Wochen eingenommen werden mĂźssen.
Ist der Spender nach den Vorsorgeuntersuchungen durch den Arzt zur Spende zugelassen, wird zunächst das Blutentnahme-Besteck vorbereitet. Es besteht vollständig aus Einweg-Material. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mÜglich, sich bei einer Blutspende etwa mit HIV oder Hepatitis zu infizieren. Der Spender nimmt auf einer Liege in Rßckenlage Platz und die Nadel wird je nach Wunsch und Venentauglichkeit in die Ellenbeuge des rechten oder linken Arms eingefßhrt. Es werden zunächst einige Blutproben fßr Untersuchungen separat (als Bypass) abgefßllt und das Vollblut wird in einem Entnahmebeutel gesammelt. Eine Blutspende dieser Art dauert in der Regel zwischen fßnf und zehn Minuten.
Nach der Blutspende muss sich der KÜrper zunächst auf den Blutverlust einstellen, darum soll eine Ruhephase von etwa zehn Minuten eingehalten werden. Dies geschieht je nach Spenderandrang auf der Entnahmeliege oder auf eigens bereitgestellten Ruheliegen. Nach der Spende wird vom Blutspendedienst oftmals ein kleiner Imbiss angeboten, meist bestehend aus belegten BrÜtchen, Obst, Wasser, Cola und Kaffee. Besonders wichtig ist eine ausreichende Flßssigkeitszufuhr nach der Spende. Das Volumendefizit wird (im Gegensatz zur Konzentration der BlutkÜrperchen) durch die Flßssigkeit binnen weniger Stunden ausgeglichen.
Das abgenommene Blut wird auf die wichtigsten Krankheitserreger, wie die von HIV (durch einen RT-PCR-Test), Hepatitis B, Hepatitis C und Syphilis untersucht. Ab Oktober 2019 wird in Deutschland verpflichtend auch auf Hepatitis E untersucht, ein in der Regel nur fßr immunschwache Patienten gefährliches Virus, mit dem etwa 16 % der deutschen BevÜlkerung in ihrem Leben schon einmal infiziert wurde.cite-ref-41[41]cite-ref-42[42] Trotz dieser Untersuchung besteht keine absolute Sicherheit fßr erregerfreie Blutkonserven, denn viele Krankheitserreger sind erst nach einer Latenzzeit im Blut nachweisbar. Allerdings ist gerade das Risiko, sich durch eine Bluttransfusion mit HIV zu infizieren, ausgesprochen gering (< 1:4.300.000),cite-ref-transfusion-43-0[43] dank neuester TestmÜglichkeiten und der NAT, durch die die Erbsubstanz der Viren bereits im Frßhstadium einer Infektion nachgewiesen werden kann.
Regeneration des gespendeten Blutes
Der Blutverlust durch eine Blutspende wird nach der Entnahme in nachstehender Reihenfolge ausgeglichen:
⢠Kreislaufregulation innerhalb von mehreren Minutencite-ref-44[44]
⢠Flßssigkeitsausgleich innerhalb von 24 Stundencite-ref-45[45]
⢠PlasmaeiweiĂersatz innerhalb von zwei Tagen
⢠Ersatz von Blutzellen innerhalb von zwei Wochen
⢠Ausgleich des Eisenverlustes innerhalb von acht Wochen, bei Frauen auch länger.
Populärwissenschaftlich wird häufig behauptet, dass nach einer Blutspende etwa 8.000 â 13.000 kJ (2.000 bis 3.000 kcal) Energie aufgewendet werden, um den Blutverlust auszugleichen. Während die 2.000 bis 3.000 kcal auf eine Fehlerhafte InfobroschĂźre der Uniklinik KĂślncite-ref-46[46] zurĂźckzufĂźhren sind, kĂśnnen auch im englischsprachigen Raum vermeintlich sichere Werte gefunden werden. Hierbei werden 650â800 kcal meist auf die University of California, San Diego zurĂźckgefĂźhrt.cite-ref-47[47] Eine wirklich belastbare Studie gibt es in beiden Fällen nicht.
Gesundheitliche Risiken bei der Blutspende
Aufgrund des verwendeten Einwegbesteckes besteht keine nennenswerte Infektionsgefahr durch die Blutspende selbst.
Es werden nur etwa zehn Prozent der vorhandenen Blutzellen entnommen, was keinen relevanten Blutverlust darstellt. Ein gesunder KĂśrper kann diesen Blutverlust problemlos kompensieren, zumal vor der Spende die Spendentauglichkeit anhand des Hämoglobinwerts festgestellt wird. Ausnahmen kĂśnnen jedoch gefährliche Komplikationen bewirken. Während der Spende Ăźberwachen Ărzte die Spender und kĂśnnen im Problemfall die Spende abbrechen, beispielsweise bei einem einsetzenden Schock.
Aufgrund des Flßssigkeitsverlustes besteht während und direkt nach der Spende eine akute Gefahr von Kreislaufproblemen. Daher wird die Spende durch Limitierung des Blutflusses zeitlich ausreichend ausgedehnt und nach der Spende eine Ruhephase eingelegt, um das EinstrÜmen von Zellwasser in den Blutkreislauf zu ermÜglichen, was zu einem Ausgleich der Druckverhältnisse fßhrt und Hypotonie vermeidet. Eine vollständige Regeneration des Flßssigkeitsverlusts dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. Vorsichtshalber sollte man seinen KÜrper aber noch einige Tage nach der Spende schonen, da dieser auch die fehlenden Blutzellen wieder aufbauen muss.
Vergleichsweise häufig kommt es zur Bildung eines Blutergusses an der Einstichstelle. In seltenen Fällen kommt es zu einer Nervenirritation. Obwohl das Risiko gering ist, dass bei einer Blutspende eine Nervenverletzung zu einer Traumatisierung des Nervus cutaneus antebrachii medialis fßhrt, muss der Spender auch ßber dieses seltene Risiko aufgeklärt werden. Im Falle der unterlassenen Aufklärung drohen dem Blutspendedienst Schadensersatzforderungen.cite-ref-48[48] Umstritten ist, ob der Spender bei Gesundheitsschäden, die er infolge der Blutspende erleidet und die ßber die ßblichen Verletzungen hinausgehen (z. B. Wundinfektionen), durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Sowohl die Rechtsprechung als auch die Literatur ist darßber uneinig. Unfälle auf dem Weg von und zur Blutspende sind dagegen unproblematisch versichert.
Weiterverarbeitung der Blutspende
In den Anfängen der Transfusionsmedizin wurde den Patienten das gespendete Blut als sogenanntes Vollblut von den Krankenhäusern ßbertragen. Heutzutage werden aus einer Spende meist mehrere Blutprodukte hergestellt, um dem Patienten auf diese Art nur die Blutbestandteile zu verabreichen, die dieser speziell benÜtigt. Dadurch wird zum einen das Risiko von Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten wie z. B. fieberhafte Transfusionsreaktionen stark gesenkt, und zum anderen kÜnnen durch die Auftrennung des Blutes in seine Bestandteile optimale Bedingungen fßr Haltbarkeit und Wirksamkeit erreicht werden.
Die Blutkonserven sind seit dem Jahre 2009 europaweit mit dem Eurocode, (dem Eurocode IBLS, Eurocode International Blood Labeling System) versehen und wird hierdurch eindeutig identifizierbar.
Schon bei der Blutspende wird das Blut in ein geschlossenes Beutelsystem geleitet, das ein gerinnungshemmendes Mittel und eine NährlÜsung fßr die Zellen enthält. Das Beutelsystem ist so konstruiert, dass die einzelnen Blutkomponenten in separate, bereits fest verbundene Beutel ßberfßhrt werden kÜnnen, ohne dass das System geÜffnet werden muss. Dadurch kÜnnen Reaktionen mit der Luft und Verunreinigungen mit Krankheitserregern oder Staubteilchen vermieden werden.
Der nächste Schritt findet bei einem Blutspendezentrum statt. Dort wird die Auftrennung der Blutspende in ihre Komponenten durch Zentrifugieren erreicht: Die Zellen und Blutbestandteile werden dabei aufgrund ihrer unterschiedlichen Dichte in Schichten getrennt. Die Erythrozyten (roten BlutkĂśrperchen) finden sich in der untersten Schicht, darĂźber die Leukozyten (weiĂen Blutzellen), dann die Thrombozyten (Blutplättchen) und zuoberst das zellfreie Blutplasma. Die einzelnen Bestandteile befinden sich nun in den entsprechenden Beutelbereichen und werden anschlieĂend durch Abpressen (gesteuert Ăźber einen Lichtsensor) in ein Erythrozytenkonzentrat, ein Frischplasmapräparat und die Zwischenschicht (Buffy-Coat), die die weiĂen BlutkĂśrperchen und die Thrombozyten enthält, aufgeteilt. Die Leukozyten werden durch spezielle Filter je nach verwendetem Blutbeutelsystem zu unterschiedlichen Zeitpunkten um den Faktor 1000 reduziert, um das Risiko einer Immunisierung des Empfängers zu verringern.
Das Erythrozytenkonzentrat kann bei +4 °C Ăźber 42 Tage gelagert werden. Das Frischplasma wird tiefgefroren und ist in diesem Zustand Ăźber zwei Jahre haltbar. Um ein fĂźr eine Transfusion ausreichend groĂes Thrombozytenkonzentrat herzustellen, mĂźssen vier passende âBuffy-Coatâ-Präparate zusammengefĂźhrt werden. Von diesem so entstandenen Präparat werden durch einen Filter die Leukozyten abgetrennt. Die Entfernung der Leukozyten erhĂśht die Verträglichkeit des Thrombozytenkonzentrats, da diese Nebenwirkungen wie Fieber oder AntikĂśrperbildung verursachen kĂśnnen. Das Thrombozytenkonzentrat kann bei +22 °C fĂźnf Tage gelagert werden.
Laboruntersuchung nach der Blutspende
Das Deutsche Rote Kreuz gibt mit Bezug auf die DRK-Blutspendedienste an, nach der Blutspende werde das Blut zunächst untersucht nach:
⢠Hepatitis-A, -B, -C und -E (virusbedingter Leberentzßndung) sowie Parvovirus B19
⢠HIV-Infektion (HIV-Test)
⢠Syphilis (Geschlechtskrankheit)
⢠AntikÜrpern, die gegen kÜrperfremde Blutzellen gerichtet sind und bei Bluttransfusionen gefährliche Zwischenfälle verursachen kÜnnten (Blutgruppenbestimmung)cite-ref-49[49]
⢠Anti-D-Immunglobulin und Titer
Verwendung der Blutkonserven
Erst nach der Laboruntersuchung werden die durch die Blutspende gewonnenen Blutkonserven weiterverwendet. Dies geschieht zum ßberwiegenden Teil nicht etwa zum Ausgleich unfallbedingten Blutverlustes, sondern vor allem im Rahmen regulär geplanter Operationen, z. B. speziell fßr die Krebstherapie, wo die Chemotherapie zu einer vorßbergehenden Unterdrßckung der kÜrpereigenen Blutbildung fßhrt, so dass der Patient vollständig auf Blutkonserven angewiesen ist.
In Deutschland wird ein Anteil von 19 % der Blutkonserven fĂźr Krebserkrankungen verwendet. Ein geringerer Anteil von 12 Prozent der Blutkonserven wird fĂźr Unfälle benĂśtigt. Erkrankungen (ausgenommen Krebserkrankungen) erfordern einen 47-prozentigen Anteil der Blutkonserven. Dieser 47-Prozent-Anteil entfällt zu gleichen Teilen (jeweils 16 Prozentpunkte) auf das Herz sowie auf den Magen-Darm-Bereich; fĂźr Erkrankungen der Leber und der Niere werden 6 Prozent der Blutkonserven verwendet, fĂźr Erkrankungen des Blutes einschlieĂlich Anämie 5 Prozent der Blutkonserven und fĂźr Erkrankungen der Knochen und Gelenke 4 Prozent.
Der Einsatz von Blutkonserven variiert regional und international deutlich. So werden beispielsweise in Deutschland je Einwohner deutlich mehr Blutkonserven verwendet als etwa in den Niederlanden, der Schweiz und Norwegen mit einem vergleichbaren Niveau in der Gesundheitsversorgung. In jĂźngsten Untersuchungencite-ref-50[50] erkennt die Barmer Ersatzkasse in Deutschland einen nennenswerten Nachholbedarf im Bereich des Patient Blood Management, d. h. von MaĂnahmen zur Vermeidung von Bluttransfusionen, insbesondere eine Behandlung von Anämien von Patienten im Vorfeld von Operationen. Den Untersuchungen zufolge kĂśnnte bei einem sparsamen Einsatz von Blutkonserven auf etwa ein Drittel der Blutkonserven verzichtet werden. Mittels solcher MaĂnahmen lieĂe sich zugleich die Patientensicherheit deutlich verbessern.
Erträge aus dem Blutspendedienst
Mit Blutprodukten werden nach Schätzungen jährlich etwa 500 Mio. Euro in Deutschland umgesetzt.cite-ref-51[51] Fßr die Blutspendedienste gemeinnßtziger Organisationen ist die freiwillige Spende eine bedeutende Ertragsquelle. Dabei werden von den gemeinnßtzigen Organisationen keine betriebswirtschaftlichen Daten publiziert. Die privatwirtschaftlichen Unternehmen unterliegen der gesetzlichen Publizitätspflicht.
Zu berßcksichtigen ist der hohe spezifische Aufwand fßr Sammlung, Prßfung, Aufbereitung, Lagerung und Verteilung. Zudem ist die geringe Haltbarkeit der Vollkonserve ein Kostenfaktor. Nach Ablauf der zulässigen Lagerzeit werden die Vollkonserven fraktioniert, die Fraktionen sind länger lagerfähig.
Entgelte fĂźr den Verbraucher
Die Verwendung von Blutkonserven erfolgt meist im klinischen Einsatz, darunter ßberwiegend Erythrozytenkonzentrate. Die transfundierten Blutkonserven entgelten die Kliniken zu den mit den Kostenträgern verhandelten Sätzen. In der Schweiz beträgt der vom Bundesamt fßr Gesundheit festgelegte, kostendeckende Satz im Jahr 2011 212,50 Franken (ca. 228 Euro) pro 450-ml-Spendeeinheit.
Entgelte fĂźr den Spender
Es besteht eine Forderung des Europäischen Rates nach einer nicht bezahlten, freiwilligen und zweckfreien Blutspende. Im § 10 des deutschen Transfusionsgesetzes steht dazu:
âDer spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.â
Viele Anbieter, insbesondere die staatlich-kommunalen sowie die privatwirtschaftlichen Blutspendedienste sowie manche Universitäten, zahlen eine Aufwandsentschädigung, die sich an der Art und dem Umfang der Spende orientiert. Diese liegt je nach Anbieter zwischen 10 und 28 Euro pro Vollblutspende. Die Abgabe von Thrombozyten wird deutlich hÜher entschädigt.
Geldlose Aufwandsentschädigung
Meistens werden Spender nach der Abgabe vor Ort mit Essen und Getränken entlohnt. Im deutschsprachigen Raum erhält man je nach Anzahl der brauchbaren Spenden ein kleines Präsent â etwa in Form einer Anstecknadel oder Medaille, welche insbesondere die Mitglieder der Feuerwehren, des THWs und anderer Hilfsorganisationen als Bandschnalle auf ihrer Uniform oder Dienstanzug tragen â sowie ab und zu ein kleines Geschenk fĂźr das Spenden. Mitunter werden auch besondere Geschenke oder Gutscheine verteilt oder verlost, die von Sponsoren zur VerfĂźgung gestellt werden.
Eine Ehrung mit Urkunde und Anstecknadel kann beim Deutschen Roten Kreuz, abhängig vom jeweiligen Blutspendedienst, seit dem Jahr 1999 bei folgenden Spenden durchgefßhrt werden: 10, 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200, 225, 250, 275 und 300 Blutspenden.
Gesetzliche Bestimmungen
Deutschland
In Deutschland wird das Transfusionsgesetz (TFG)cite-ref-52[52] und dessen AusfĂźhrungsbestimmungen, die Richtlinien fĂźr Hämotherapie angewandt, die von der Bundesärztekammer, als die âRichtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) (RiliBĂK-Blut)âcite-ref-rilib-k-blut-53-0[53] im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut festgelegt und von diesem verĂśffentlicht werden sowie durch die âQuerschnitts-Leitlinien (BĂK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten (QLL BĂK)â:cite-ref-rilib-k-blut-53-1[53]cite-ref-54[54] Ferner werden die Voten des Arbeitskreises Blut (RKI) berĂźcksichtigt.cite-ref-55[55]
Abschnitt 2.2.5.1 der Hämotherapie-Richtlinie gibt grundsätzliche Anforderungen zur Spendetauglichkeit: Spender mßssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein maximales Alter existiert nicht, die Spendetauglichkeit muss durch denn Arzt bewertet werden. Spender mßssen mindestens 50 kg wiegen, keine erkennbaren Krankheitszeichen zeigen und andere medizinische Mindestanforderungen an Blutdruck, Puls, Temperatur und mehr erfßllen.
Nach Abschnitt 2.2.4.3 werden Spender nach bestimmten Kriterien dauerhaft ausgeschlossen oder zeitlich begrenzt von der Spende zurĂźckgestellt.
Dauerhaft ausgeschlossen werden Menschen mit bestimmten schweren Krankheiten und Diabetes mellitus, sowie diejenigen, bei denen eine Infektion mit HIV, Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus, HTLV, Protozoonosen, Syphilis oder bestimmten anderen Krankheiten nachgewiesen wurde. Dasselbe gilt fĂźr Drogenkonsumenten, Personen mit Risiko der Ăbertragung von TSE und Empfänger von Xenotransplantation.
Zeitlich begrenzt von der Spende zurĂźckgestellt sind Personen mit Infektionen, wobei die Dauer von der Infektion abhängig ist, Personen, die in bestimmten Zeiträumen bestimmte Impfstoffe erhalten haben, und Personen die eine Exposition hatten mit dem Risiko, eine Ăźbertragbare schwere Infektionskrankheit zu erwerben. Personen mit Exposition mit dem Risiko, eine Ăźbertragbare schwere Infektionskrankheit zu erwerben, sind in der Regel fĂźr vier Monate zurĂźckgestellt. Dazu gehĂśren Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern und Sexarbeiter. Eine RĂźckstellung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), ist nicht mehr zulässig.cite-ref-4-56-0[56]cite-ref-5-4-2[4] AuĂerdem fĂźr vier Monate zurĂźckgestellt sind Personen, die Sexualverkehr mit einer mit HIV, HBV oder HCV infizierten Person hatten. Andere RĂźckstellungen mit unterschiedlicher zeitlicher Begrenzung sind begrĂźndet in:
⢠Einreise aus einem Risikogebiet fßr bestimmte Krankheiten oder Sexualverkehr mit einer Personen aus solch einem Gebiet,
⢠enger Kontakten innerhalb einer häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem Risiko einer Infektion mit Hepatitisviren,
⢠Transplantation und Operation,
⢠Empfang von Blutprodukten und andere Exposition gegenßber Fremdblut,
⢠Akupunktur,
⢠Tätowierung,
⢠Piercing und andere kosmetische Eingriffe mit Verletzung,
⢠kleiner operativer Eingriff,
⢠Zahnextraktion,
⢠zahnärztliche Behandlung,
⢠professionelle Zahnreinigung,
⢠sowie Haft.
AuĂerdem gibt es andere RĂźckstellgrĂźnde mit unterschiedlicher zeitlicher Begrenzung wie Schwangerschaft und Stillzeit, Medikamenteneinnahme, Allergiesymptome, Alkoholmissbrauch, Verhalten oder Tätigkeit mit hohem Risiko fĂźr durch Blut Ăźbertragene Infektionskrankheiten, das Erhalten von Sera tierischen Ursprungs und Vorhandensein von Epidemien oder AusbrĂźchen.cite-ref-57[57]
Im März 2023 beschloss der Deutsche Bundestag eine Ănderung des Transfusionsgesetzes. Die sexuellen Orientierung und die Geschlechtsidentität des Spendewilligen oder dessen Sexualpartner dĂźrften bei der Risikobewertung nicht mehr berĂźcksichtigt werden. Das Gesetz trat am 16. Mai 2023 in Kraft.cite-ref-1-58-0[58]cite-ref-2-59-0[59]cite-ref-4-56-1[56]cite-ref-3-60-0[60] Die Anpassung der Richtlinien der Hämotherapie wurde am 29. Juni 2023 verabschiedet.cite-ref-5-4-3[4]
Deutsche Demokratische Republik
Nach (1) §§ 15 und 17 der AO ßber den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 7. März 1962cite-ref-61[61] waren Blutspender in der DDR Bßrger, die beim Blutspende- und Transfusionsdienst in der Regel mehrmals Blut zu medizinischen Zwecken unentgeltlich oder gegen Entgelt spendeten.
Blutspender, die in einem Arbeitsverhältnis standen, waren zu angeordneten ärztlichen Untersuchungen und zur Blutentnahme von der Arbeit freizustellen. Fßr die Dauer der Freistellung wurde durch die Betriebe, mit denen das Arbeitsverhältnis bestand, ein Ausgleich in HÜhe des Durchschnittslohnes gezahlt. Notwendige Fahrtkosten fßr Üffentliche Verkehrsmittel, die dem Blutspender im Zusammenhang mit der Blutspende oder den ärztlichen Untersuchungen entstanden, waren in der nachgewiesenen HÜhe durch die zuständige Einrichtung des Blutspende- und Transfusionswesens zu erstatten.
Ebenfalls wurden Soldaten mit einer seltenen Blutgruppe von der Nationalen Volksarmee (NVA) damit beauflagt, regelmäĂig Blut zu spenden.
Blutspender hatten fßr Zwischenfälle anlässlich von Blutentnahmen einen Anspruch auf erweiterten Versicherungsschutz bei Unfällen.
Ăsterreich
In Ăsterreich wird der Ablauf der Blutspende durch das Blutsicherheitsgesetz detailliert geregelt. Der wohl wichtigste Punkt darin ist die sogenannte freiwillige Spende, welche zum Zwecke der Qualitätssicherung eine Entlohnung fĂźr jegliche Blutbestandteile verbietet (§ 8, Abs. 4). Anstelle einer Entlohnung gibt es allerdings Sponsoring mit Lebensmitteln nach der Blutspende.cite-ref-62[62]cite-ref-63[63]
Weitere wichtige Regelungen sind unter anderem:
⢠Bestimmungen zur Blutspendeeinrichtung (§ 6)
⢠Aufklärung des Spenders (§ 8 Abs. 2)
⢠freiwilliger Selbstausschluss des Spenders (§ 8 Abs. 3)
⢠Schutz der Privatsphäre (§ 8 Abs. 5 und 6)
⢠Feststellung der gesundheitlichen Eignung (§ 9)
⢠Bestimmungen zur Qualitätssicherung (§ 10)
Schweiz
Siehe auch
:
Ausschlusskriterien bei der Blutspende#Schweiz
Die Verordnung Ăźber die Bewilligungen im Arzneimittelbereich nennt folgende Ausschlusskriterien: Personen mit AIDS-Erkrankung oder Symptomen, HIV oder HIV-Risikoverhalten, Intimpartner der genannten, Personen mit spezifischem Risiko fĂźr Prionenerkrankungen und Personen, die tierische Transplantate erhalten haben, sowie ihre Kontaktpersonen. Im Ăbrigen verweist die Verordnung bezĂźglich der Spendetauglichkeit auf die Empfehlung des Europarats vom 12. Oktober 1995 fĂźr die Herstellung, Verwendung und Qualitätssicherung von Blutkomponenten.cite-ref-64[64]
Der Blutspendedienst SRK hat folgende Erlassungen erstellt:
⢠Personen, die seit 1980 selbst eine Blutspende erhalten haben, sind von der Spende generell auszuschlieĂen
⢠Männer, die den letzten 12 Monaten Sex mit Männern hatten
⢠Personen, die seit 1977 gewerbliche sexuelle Kontakte hatten, sind von der Spende generell auszuschlieĂencite-ref-65[65]
WHO
Neue Techniken wie Minimalinvasive Chirurgie und Maschinelle Autotransfusion haben einen geringen Blutverbrauch. Der Rßckgang des Blutspendeaufkommens lässt sich dadurch jedoch nicht kompensieren. Seit 2011 fordert die World Health Organization einen bewussteren Umgang mit Blutprodukten und dem folgend Alternativen fßr Bluttransfusionen.cite-ref-66[66] Beim Patient Blood Management soll der Verbrauch von Blut bei Therapie und Operation minimiert werden, damit Krankenhäuser mit weniger Blutkonserven auskommen kÜnnen.
Entstehungsgeschichte der staatlichen und kommunalen Blutspendedienste der BRD
Mit der Entwicklung der Blutkonservierung in den 1940er Jahren konnten sich Blutspendezentren zu sogenannten Blutbanken entwickeln, in denen Einrichtungen fĂźr Spenderuntersuchungen, Spenderpflege, Konservierung und Aufbewahrung von Blutkonserven sowie Laboreinrichtungen zur UnterstĂźtzung des transfundierenden Arztes geschaffen wurden. Die Basis des heutigen Blutspendewesens in der Bundesrepublik entwickelte sich aus den bestehenden Krankenhäusern und Kliniken der Kommunen. Es bestand aber die dringende Notwendigkeit, alle neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse (Rh-Faktor etc.) in die Transfusionsprotokolle und Verordnungen aufzunehmen, die zu der Zeit von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich waren. Zudem habe die Bundesregierung ein âBlutspendegesetzâ vorbereitet. Im Juni 1961 fand in Stuttgart eine Diskussionstagung zum Thema âUmstrukturierung und Organisation des Blutspendewesens in der Bundesrepublikâ statt. Dabei wurden gewisse Spannungen zwischen den Ăśrtlichen Blutbanken und den Blutspendezentren des DRK offengelegt. Am 6. Oktober 1961 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Ărzte der staatlichen und kommunalen Blutspendedienste (StKB) in Frankfurt/Main gegrĂźndet, um die Interessen der krankenhausintegrierten Blutspendedienste anlässlich organisatorischer Probleme im entstehenden dualen Blutspendewesen zu vertreten, in der Bundesrepublik und abhängig von der Wissenschaftlichen Gesellschaft DGTI (Deutsche Gesellschaft fĂźr Transfusionsmedizin und Immunhämatologie), obwohl die GrĂźnder der StKB auch GrĂźnder der DGTI waren.cite-ref-67[67]
Die Grßndungsväter waren:
⢠1. Vorsitzender: Hans Nachtrab (Hamburg)
⢠2. Vorsitzender: Max Matthes (Freiburg)
⢠Schriftfßhrer: Hans ZÜckler (Bremen)
⢠Schatzmeister: Herbert Kolb (Stuttgart)
⢠Beisitzer: Anny Arndt-Hanser (Mainz), Hans-Hermann Hoppe (Hamburg), H.J. Pettenkofer (Berlin), Georg-Wilhelm Orth (GieĂen)
Siehe auch
Literatur
⢠Gernot Schiefer: Motive des Blutspendens: Eine tiefenpsychologische Untersuchung mit Gestaltungsoptionen fßr das Marketing von Nonprofit-Organisationen des Blutspendewesens. Verlag Gabler, 2006, ISBN 978-3-8350-0572-3.
⢠Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie): Aufgestellt gemäà Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Gesamtnovelle 2005, Deutscher Ărzte-Verlag, KĂśln 2007, ISBN 978-3-7691-1250-4.
⢠Peter F. Schlottke, Werther Schneider: Motivation zur Blutspende. Eine empirische Studie zur Gewinnung und Erhaltung von Stammspendern, 1983, ISBN 3-597-10435-5.
⢠blutspende.heute â kostenloses Magazin des DRK-Blutspendedienstes NSTOB, Springe
⢠Reinhard Latza: Internationale Qualitätsstandards fßr humane Blutprodukte. Habilitationsschrift, Freie Universität Berlin, 2006.
Weblinks
Commons
: Blutspende
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Blutspende
â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
⢠Sammlung der Rechtsvorschriften Transfusionsrecht. Paul-Ehrlich-Institut
⢠DGTI â Deutsche Gesellschaft fĂźr Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI)
⢠VUBD â Verband unabhängiger Blutspendedienste e. V. (VUBD)
⢠StKB â Arbeitsgemeinschaft der Ărzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste
⢠Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards fĂźr die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen und zur Ănderung der Richtlinie 2001/83/EG
⢠Menschliches Blut und Blutbestandteile â Beibehaltung von Standards. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt fĂźr VerĂśffentlichungen der Europäischen Union; abgerufen am 27. Januar 2022
⢠Blutspendedienste in deiner Nähe. Bundeszentrale fßr gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Einzelnachweise
cite-note-11. â Suchergebnis â Bundesanzeiger. Abgerufen am 9. Dezember 2025.
cite-note-22. â Gesetzesnovelle hebt Altersgrenze fĂźr Blutspenden auf. In: roteskreuz.at. Ăsterreichisches Rotes Kreuz, 26. Juni 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 28. September 2015; abgerufen am 26. November 2015.
cite-note-5-44. â Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) Gesamtnovelle 2023. Ănderungsversion 2017-2023. Bundesärztekammer, 3. Juli 2023, archiviert vom Original am 18. September 2023; abgerufen am 18. September 2023.
cite-note-6-55. â Deutsches Ărzteblatt. Jg. 120 Heft 35â36. In: Deutsches Ărzteblatt. Deutscher Ărzteverlag GmbH, 4. September 2023, S. A 1444, archiviert vom Original am 18. September 2023; abgerufen am 18. September 2023.
cite-note-66. â Fragen zur Blutspende (Schweiz). Abgerufen am 10. November 2025.
cite-note-77. â FAQs zur Blutspende (Ăsterreich). Abgerufen am 10. November 2025 (Ăśsterreichisches Deutsch).
cite-note-0-88. â Bekanntmachung Ăźber die umschriebene Fortschreibung 2021 der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) gemäà den §§ 12a und 18 des Transfusionsgesetzes. Bundesanzeiger, 29. September 2021, archiviert vom Original am 13. November 2021; abgerufen am 26. November 2021 (Archiviert auf archive.org).
cite-note-99. â Keusche Schwule dĂźrfen in Deutschland Blut spenden. In: Queer.de. 4. August 2017, abgerufen am 7. August 2017.
cite-note-1010. â Jetzt dĂźrfen auch Homosexuelle ihr Blut spenden. 1. September 2022, abgerufen am 1. Februar 2024.
cite-note-1111. â Christoph Landolt: Warum Schwule kein Blut spenden dĂźrfen. In: Tages-Anzeiger. 25. Oktober 2010, abgerufen am 27. März 2012.
cite-note-1313. â Erläuterungen und Regelungsoptionen zum Blutspende-Ausschluss bzw. zur RĂźckstellung von Personen, deren Sexualverhalten ein Risiko fĂźr den Empfänger von Blutprodukten birgt. (PDF; 0,7 MB) Beratungsergebnis der Arbeitsgruppe âBlutspendeausschluss von Personen mit sexuellem Risikoverhaltenâ. Bundesärztekammer, 25. April 2012, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-1414. â Bundestag schafft diskriminierendes Blutspendeverbot ab. 17. März 2023, abgerufen am 9. Dezember 2025.
cite-note-1515. â Blutgruppen & Verteilung in der BevĂślkerung. drk-blutspende.de; abgerufen am 1. Februar 2015
cite-note-spiegel-2023-37-29-1616. â Nachgezählt. In: Der Spiegel. Nr. 37, 9. September 2023, S. 29.
cite-note-1717. â Pressemeldung vom 03.06.2025 DRK-Blutspendedienst West. Abgerufen am 9. Dezember 2025.
cite-note-1818. â Jahresbericht des BRK 2017. (PDF) Ehemals im Original (nicht mehr online verfĂźgbar); abgerufen am 12. August 2020.@1@2Vorlage:Toter Link/www.blutspendedienst.com (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
cite-note-1919. â Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Ăbersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/GĂśttingen/Heidelberg 1960, S. 66.
cite-note-2020. â Ausgabe 01. (PDF; 0,7 MB) In: blutspender.mag â Das Magazin fĂźr Rotkreuz-Blutspender. DRK-Blutspendedienst Ost gGmbH, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 20. September 2020; abgerufen am 7. September 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.blutspende-nordost.de
cite-note-2121. â Blutspendedienst West, Bad-Sulzen (Memento des Originals vom 17. Mai 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.blutspendedienst-west.de, abgerufen am 4. Oktober 2019
cite-note-2222. â so z. B. in einer Essener FuĂgängerzone (Archivlink vom Original), abgerufen am 4. Oktober 2019
cite-note-2323. â Ăbersicht Ăźber die DRK-Blutspendedienste
cite-note-2424. â EinfĂźhrung des Blutspendeausweises in Deutschland. (Memento vom 19. April 2012 im Internet Archive) drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012
cite-note-2525. â RFID-Chip. (Memento des Originals vom 19. April 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.drk-blutspende.de drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012
cite-note-2626. â Was wird auf dem RFID-Chip gespeichert? (Memento des Originals vom 19. Januar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.drk-blutspende.de drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012
cite-note-2727. â Kann ich zukĂźnftig nur noch mit dem neuen Blutspendeausweis an Blutspendeterminen teilnehmen? (Memento des Originals vom 19. Januar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.drk-blutspende.de drk-blutspende.de; abgerufen am 20. Dezember 2012
cite-note-2828. â Neu: Digitaler Spendeausweis in der Blutspende-App.
cite-note-2929. â WD 9: Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Rechtliche Rahmenbedingungen fĂźr Blutspenden. Hrsg.: Wissenschaftliche Dienst. Deutscher Bundestag, Berlin 26. Januar 2023.
cite-note-3030. â Zahlen & Fakten (Memento vom 17. September 2008 im Internet Archive) in: haema.de
cite-note-3131. â Blutspendetermine + Spendezentren in Deutschland | Haema. Abgerufen am 15. Dezember 2025.
cite-note-3232. â M. Goerig, J. Schulte am Esch: Die Anästhesie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In: JĂźrgen SchĂźttler (Hrsg.): 50 Jahre Deutsche Gesellschaft fĂźr Anästhesiologie und Intensivmedizin: Tradition und Innovation. Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2003, ISBN 3-540-00057-7, S. 27â65, hier: S. 51.
cite-note-3333. â Blutspender: Keener mit der Knute. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1991 (online).
cite-note-3434. â Christian Frey: Stasi handelte sogar mit dem Blut ihrer Häftlinge. In: Welt Online. 14. Januar 2014, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-3535. â Blut fĂźr Devisen. (PDF; 0,3 MB) In: Deutsches Ărzteblatt, Heft 4. 24. Januar 2014, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-3636. â Blutkapitalismus im Sozialismus: DDR-Häftlinge: Schuften fĂźr Aldi, bluten fĂźr die Stasi
cite-note-3737. â Millionen Devisen fĂźr DDR-Zwangsarbeit und Blut von Häftlingen. In: Focus Online. 14. Januar 2014, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-3838. â Hanno MĂźller: DDR verkaufte Blut fĂźr Devisen â teilweise auch mit HIV infiziertes. In: ThĂźringer Allgemeine. 15. Januar 2014, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-3939. â Report Mainz: Auch Städtisches Klinikum Karlsruhe war an Bluthandel mit DDR beteiligt / Klinikum-GeschäftsfĂźhrung bestätigt Import von Blutkonserven. In: Presseportal. SWR, 16. Januar 2014, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-4040. â Julia Renner: Neuer Fragebogen bei Blutspende: Hatten Sie schon Sex gegen Geld? In: HNA.de. Hessische/Niedersächsische Allgemeine, 26. Oktober 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂźgbar) am 27. Oktober 2016; abgerufen am 1. Juni 2018. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hna.de
cite-note-4141. â Paul-Ehrlich-Institut ordnet Hepatitis-E-Virus-Testung von Blutspenden an. In: Deutsches Ărzteblatt. Deutscher Ărzteverlag, 18. Juni 2018, abgerufen am 4. Oktober 2019 (Artikel zugangsbeschränkt: kostenlose Anmeldung erforderlich).
cite-note-4242. â Neue Regeln fĂźr Blutspende. (Audio; 5 Minuten; 4,35 MB (mp3)) In: Impuls. SWR2, 15. August 2018, archiviert vom Original; abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-transfusion-4343. â Hourfar, M.K., Jork, C., Schottstedt, V., Weber-Schehl, M., Brixner, V., Busch, M.P., Geusendam, G., Gubbe, K., Mahnhardt, C., Mayr-Wohlfart, U., Pichl, L., Roth, W.K., Schmidt, M., Seifried, E., Wright, D.J.: Experience of German Red Cross blood donor services with nucleic acid testing: results of screening more than 30 million blood donations for human immunodeficiency virus-1, hepatitis C virus, and hepatitis B virus. In: Transfusion. 48. Jahrgang, 2008, S. 1558â1566, doi:10.1111/j.1537-2995.2008.01718.x (englisch).
cite-note-4444. â Ajit Pal Singh, Rahul Saxena, Suyash Saxena: Blood donation and post donation care: A clinical update. In: International Journal of Clinical Biochemistry and Research. Band 11, Nr. 4, 25. Juli 2025, S. 207â213, doi:10.18231/j.ijcbr.2024.031 (ijcbr.in [abgerufen am 9. Dezember 2025]).
cite-note-4545. â Wie lange dauert die Erneuerung des Bluts nach der Blutspende? Abgerufen am 25. November 2020.
cite-note-4646. â - MEDWING Magazine. Abgerufen am 9. Dezember 2025.
cite-note-4747. â Krista Thomas | Communications Strategist: Most Commonly Googled Questions About Blood Donation â Answered by the Experts, Part 1. In: Stanford Blood Center. 1. März 2022, abgerufen am 9. Dezember 2025 (amerikanisches Englisch).
cite-note-4848. â BGH-Urteil vom 14. März 2006 â VI ZR 279/04. 14. März 2006, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-4949. â Was erfahren Sie Ăźber Ihre Blutspende? (Memento vom 5. Dezember 2011 im Internet Archive)
cite-note-5050. â Barmer: BPM kĂśnnte ein Drittel der Blutkonserven einsparen. Barmer Ersatzkasse, abgerufen am 18. August 2020.
cite-note-5151. â Rupprecht Podszun: Kartellrecht in wettbewerbsfernen Branchen â das Beispiel Blutspendewesen. (PDF; 0,1 MB) In: ZWeR (Zeitschrift fĂźr Wettbewerbsrecht), Ausgabe 2/2008. RWS Verlag, S. 3, archiviert vom Original; abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-5252. â Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (TFG)
cite-note-rilib-k-blut-5353. â Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) (Memento des Originals vom 20. Juli 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂźft. Bitte prĂźfe Original- und Archivlink gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de, Gesamtnovelle 2017; abgerufen am 8. September 2020.
cite-note-5454. â Querschnitts-Leitlinien (BĂK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten. (PDF; 1,44 MB) 4. Ăźberarbeitete und aktualisierte Auflage. Bundesärztekammer, 2014, abgerufen am 4. Oktober 2019.
cite-note-5555. â Robert Koch-Institut: Voten des Arbeitskreises Blut
cite-note-4-5656. â Bundesgesetzblatt 2023 Nr. 123. In: Bundesgesetzblatt. Bundesministerium der Justiz, 15. Mai 2023, archiviert vom Original am 16. Mai 2023; abgerufen am 16. Mai 2023.
cite-note-5757. â Fortschreibung 2021 der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten Gesamtnovelle 2017. Bundesärztekammer, 16. September 2021, archiviert vom Original am 23. Oktober 2021; abgerufen am 26. November 2021 (Archiviert auf archive.org).
cite-note-1-5858. â Gesetz zur Ănderung des FĂźnften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland - und zur Ănderung weiterer Gesetze. Deutscher Bundestag, 23. März 2023, archiviert vom Original am 25. März 2023; abgerufen am 17. März 2023.
cite-note-2-5959. â Bundestag stoppt Blutspende-Verbot fĂźr Homosexuelle. 16. März 2023, abgerufen am 17. März 2023.
cite-note-3-6060. â Tagesordnung der 1032. Sitzung des Bundesrates. In: Bundesrat. 24. März 2023, archiviert vom Original am 25. März 2023; abgerufen am 25. März 2023.
cite-note-6161. â GBl. II 1962 Nr. 18 S. 158 in der Fassung der AO Nr. 2 vom 2. März 1967, GBl. II 1967 Nr. 23 S. 144 und der AO Nr. 3 Ăźber den Blutspende- und Transfusionsdienst vom 4. Juni 1986, GBl. I 1986 Nr. 22 S. 332
cite-note-6262. â Aktuelles aus den Unternehmenskooperationen. Ăsterreichisches Rotes Kreuz, abgerufen am 22. August 2023.
cite-note-6363. â Ăsterreichisches Rotes Kreuz: Ab sofort knabbern Blutspender Soletti Salzstangerl (Memento vom 2. Juli 2017 im Internet Archive)
cite-note-6464. â Verordnung Ăźber die Bewilligungen im Arzneimittelbereich (Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV) vom 14. November 2018 (Stand am 1. Januar 2020)@1@2Vorlage:Toter Link/www.admin.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prĂźfe den Link gemäà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (Art. 29) (PDF; 0,2 MB)
cite-note-6565. â Wer kann Blut spenden? â Blutspende SRK Schweiz
cite-note-6666. â Patient Blood Management, Global Forum for Blood Safety, Dubai, 14.â15. März 2011
cite-note-6767. â Historie der StKB. Arbeitsgemeinschaft der Ărzte Staatlicher und Kommunaler Bluttransfusionsdienste, 12. September 2005, abgerufen am 9. März 2022.